Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026 · bigKänguru UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der bigKänguru UG (haftungsbeschränkt), Pilotystraße 46, 90408 Nürnberg (nachfolgend „bigKänguru") und ihren Auftraggebern über Umzugs-, Transport-, Entrümpelungs-, Einlagerungs-, Montage- und Reinigungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, bigKänguru stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB unterliegen deutschem Recht (vgl. Ziffer 14). Für die englischsprachige Fassung dieser AGB gilt: Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Vertragsschluss
Angebote von bigKänguru sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung von bigKänguru zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung richtet sich nach der individuellen Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen (z. B. Verpacken/Auspacken, Möbel- und Küchenmontage, Reinigung, Einlagerung), die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert beauftragt und berechnet.
Nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind insbesondere, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart:
- Demontage und Montage von Möbeln und Einrichtungsgegenständen — nur soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Anschlussarbeiten an Wasser-, Strom- oder Gasleitungen (z. B. Waschmaschine, Herd, Lampen) werden nicht durchgeführt.
- Der Transport gefährlicher Stoffe (z. B. Gasflaschen, Chemikalien, entzündliche oder giftige Substanzen) ist ausgeschlossen.
- Pflanzen, lebende Tiere, Waffen, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und andere besonders wertvolle Gegenstände werden nicht transportiert.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Auf der Website genannte Preise (z. B. „ab 249 €") sind Richtwerte für einen Standardumzug und stellen kein verbindliches Angebot dar; der tatsächliche Preis richtet sich nach Umfang, Aufwand und Besonderheiten des jeweiligen Auftrags und wird individuell bestätigt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Zugang, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist bigKänguru berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Folgende Umstände können zu Mehr- bzw. Zusatzkosten gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis führen:
- Mehrkosten durch Wartezeiten, die bigKänguru nicht zu vertreten hat (z. B. verspäteter Zugang, nicht abgeschlossene Vorbereitungen am Auftragsort).
- Zusatzkosten, wenn keine Halteverbotszone eingerichtet wurde und dadurch ein längerer Transportweg oder zusätzlicher Aufwand entsteht.
- Mehrkosten bei zusätzlichen Stockwerken ohne nutzbaren Aufzug, die über die im Angebot zugrunde gelegte Anzahl hinausgehen, soweit diese bei Angebotserstellung nicht bekannt oder vereinbart waren.
- Zuschläge bei sonstigem erheblichem Mehraufwand gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrts- und Zugangswege (z. B. Halteverbotszonen, Aufzüge) zum vereinbarten Termin nutzbar sind, und weist rechtzeitig auf besonders wertvolle, zerbrechliche oder genehmigungspflichtige Gegenstände hin. Im Einzelnen obliegt dem Auftraggeber insbesondere:
- Kartons und sonstiges Umzugsgut müssen transportsicher verpackt sein.
- Schränke und andere Möbelstücke müssen vor Beginn der Arbeiten geleert sein.
- Kühl- und Gefriergeräte müssen abgetaut und trockengelegt sein.
- Waschmaschinen müssen entleert und für den Transport gesichert sein (z. B. Trommel arretiert).
- Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente) sind vom Auftraggeber selbst und gesondert zu transportieren.
- Haustiere sind während der Durchführung des Umzugs vom Auftraggeber zu sichern bzw. anderweitig unterzubringen.
- Ausreichende Parkmöglichkeiten für die Umzugsfahrzeuge müssen am Be- und Entladeort bereitstehen.
Entstehen durch unzureichende Mitwirkung Mehraufwand oder Verzögerungen, kann bigKänguru diesen gesondert in Rechnung stellen.
6. Haftung
bigKänguru haftet für Schäden, die bei der Durchführung des Umzugs am Umzugsgut entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit auf den Vertrag die Vorschriften über die Beförderung von Umzugsgut (§§ 451 ff. HGB) Anwendung finden, richtet sich die Haftung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Diese sehen insbesondere Haftungshöchstgrenzen und besondere Haftungsregelungen vor.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von bigKänguru beruhen, haftet bigKänguru unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Umzugs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von bigKänguru der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Darüber hinaus gilt für einzelne Schadensarten:
- Unvermeidbare Schäden: Für Schäden, die auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt unvermeidbar waren, haftet bigKänguru nicht.
- Vorschäden: Für Schäden oder Mängel am Umzugsgut, die bereits vor dessen Übernahme durch bigKänguru vorhanden waren, haftet bigKänguru nicht. Erkennbare Vorschäden werden nach Möglichkeit vor Transportbeginn gemeinsam mit dem Auftraggeber dokumentiert.
- Eigenverpackung und mangelhaft verpackte Kartons: Hat der Auftraggeber Kartons oder sonstiges Umzugsgut selbst verpackt, haftet bigKänguru nicht für Schäden, die auf eine unzureichende oder nicht transportsichere Verpackung zurückzuführen sind, es sei denn, der Mangel der Verpackung war für bigKänguru bei der Übernahme erkennbar und wurde nicht beanstandet.
- Pflanzen und besonders empfindliche Gegenstände: Für Schäden an Pflanzen sowie sonstigen besonders empfindlichen oder witterungsanfälligen Gegenständen haftet bigKänguru nur, wenn diese vor Transportbeginn ausdrücklich als solche angezeigt wurden und ihr Transport gesondert mit bigKänguru vereinbart wurde.
- Besonders empfindliche elektronische Geräte: Bei besonders empfindlichen elektronischen Geräten richtet sich die Haftung von bigKänguru nach den vorstehend in dieser Ziffer genannten gesetzlichen Haftungsmaßstäben. War eine besondere, über das übliche Maß hinausgehende Empfindlichkeit eines Geräts für bigKänguru nicht erkennbar, liegt insoweit keine Pflichtverletzung von bigKänguru vor.
7. Reklamationen
Offensichtliche Schäden am Umzugsgut sollten bigKänguru nach Möglichkeit unmittelbar im Anschluss an den Umzug angezeigt werden, damit Ursache und Umfang zeitnah geklärt werden können. Diese Bitte um zeitnahe Anzeige begründet keine Ausschlussfrist; gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Soweit auf den Vertrag die Vorschriften über die Beförderung von Umzugsgut (§§ 451 ff. HGB) Anwendung finden, bestehen daneben die gesetzlichen Anzeigefristen für Schäden nach § 451f HGB: Ein äußerlich erkennbarer Schaden ist danach spätestens bei Ablieferung, ein nicht äußerlich erkennbarer Schaden innerhalb von drei Kalendertagen nach Ablieferung anzuzeigen; andernfalls wird vermutet, dass das Umzugsgut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde. Dieser Hinweis dient ausschließlich der Information über die ohnehin kraft Gesetzes geltende Rechtslage und begründet keine über die gesetzlichen Fristen hinausgehende, zusätzliche Ausschlussfrist.
8. Versicherung
Der Haftungsumfang von bigKänguru richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Ziffer 6. Auf Wunsch des Auftraggebers kann zusätzlich eine weitergehende Transportversicherung abgeschlossen werden, die über den gesetzlichen Haftungsumfang hinausgehenden Schutz bietet; Umfang und Kosten einer solchen Zusatzversicherung werden im Einzelfall gesondert vereinbart.
9. Terminverschiebung und Stornierung
Terminverschiebungen und Stornierungen sind in Textform an info@bigkaenguru.de zu richten.
Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Termin, fallen die folgenden pauschalen Stornierungskosten an, gestaffelt nach dem zeitlichen Abstand zwischen Zugang der Stornierung und dem vereinbarten Umzugstermin und jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis:
- Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenlos.
- Ab 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 20 % des vereinbarten Preises.
- Ab 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 40 % des vereinbarten Preises.
- Bei Stornierung am Umzugstag selbst: 60 % des vereinbarten Preises.
Diese Pauschalen bilden den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge typischerweise entstehenden Planungs- und Personalaufwand ab. Dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich unbenommen nachzuweisen, dass bigKänguru kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene, geringere Schaden zu ersetzen. Ebenso bleibt es bigKänguru unbenommen, einen im Einzelfall höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Abweichende Regelungen können in der individuellen Auftragsbestätigung getroffen werden.
10. Höhere Gewalt
Ist bigKänguru durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs, die auch mit zumutbarem Aufwand nicht abwendbar waren (höhere Gewalt) — etwa Sturm, Hochwasser, Straßensperrungen oder behördliche Maßnahmen —, an der vollständigen oder rechtzeitigen Erbringung der vereinbarten Leistung gehindert, ist bigKänguru berechtigt, den vereinbarten Termin um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer hierdurch bedingten Verzögerung bestehen nicht, soweit bigKänguru die Behinderung nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung unangemessen lange an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags vom Vertrag zurückzutreten.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu werden dem Verbraucher gesondert in der individuellen Auftragsbestätigung bzw. Widerrufsbelehrung mitgeteilt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass bigKänguru mit der Durchführung des Umzugs bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann dies das Widerrufsrecht beeinflussen: Hat bigKänguru die Leistung bis zum Zeitpunkt eines etwaigen Widerrufs bereits vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, sofern der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert. Widerruft der Verbraucher, nachdem die Leistung nur teilweise erbracht wurde, hat er bigKänguru gemäß § 357 Abs. 8 BGB Wertersatz für den bis zum Zugang des Widerrufs bereits erbrachten Teil der Leistung im Verhältnis zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen zu zahlen. Die erforderliche ausdrückliche Zustimmung, Kenntnisbestätigung und die Wertersatzregelung im Einzelnen werden dem Verbraucher in der gesonderten Widerrufsbelehrung mitgeteilt.
12. Aufrechnung
Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von bigKänguru nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder von bigKänguru ausdrücklich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur insoweit geltend machen, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung des Vertrags finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen gemäß § 306 Abs. 1 BGB wirksam; § 306 Abs. 2 BGB regelt, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften treten.