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Ratgeber

Halteverbotszone beantragen: So geht's in Nürnberg

18. Februar 2026 4 min

Für den Umzugswagen brauchen Sie oft einen freien Parkplatz direkt vor der Haustür. Wir erklären, wie Sie in Nürnberg eine Halteverbotszone beantragen — und wer das für Sie übernimmt.

Wann braucht man eine Halteverbotszone?

Immer dann, wenn Sie auf einer öffentlichen Straße einen oder mehrere Parkplätze für den Umzugswagen freihalten möchten. In Nürnberg ist das besonders in der Innenstadt, in Altbauvierteln wie Gostenhof oder St. Johannis und in engen Seitenstraßen sinnvoll. Ohne Halteverbotszone riskieren Sie, dass der Umzugswagen weit entfernt parken muss — das kostet Zeit und damit Geld.

So beantragen Sie eine Halteverbotszone in Nürnberg

  • Zuständige Behörde: Ordnungsamt der Stadt Nürnberg
  • Antrag stellen: Online über das Bürgerportal der Stadt Nürnberg oder persönlich
  • Vorlaufzeit: Mindestens 3–5 Werktage vor dem Umzugstag
  • Angaben: Datum, Uhrzeit, Adresse, Anzahl der benötigten Parkplätze
  • Kosten: Ca. 20–50 € pro Haltverbotschild (je nach Gemeinde)
  • Schilder aufstellen: Mindestens 24 Stunden vorher, damit Fahrzeuge umparken können

Den Antrag können Sie direkt online stellen — beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum der Stadt Nürnberg (SÖR), unter „Ausnahmegenehmigung/Haltverbot für Umzug“.

bigKänguru übernimmt das für Sie

Auf Wunsch beantragen wir die Halteverbotszone für Sie. Wir kümmern uns um den Antrag, die Schilder und die rechtzeitige Aufstellung — Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Kosten werden transparent in Ihrem Angebot ausgewiesen.

Was passiert ohne Halteverbotszone?

Ohne offiziellen Halteplatz kann der Umzugswagen zwar kurz zum Be- und Entladen anhalten (Ladebereich), muss aber ggf. weiter weg parken. Das verlängert die Tragezeiten erheblich — und damit die Gesamtdauer des Umzugs. Im Zweifel droht zudem ein Bußgeld für den Fahrer.